Vorsorge tut nicht weh

Warum eigentlich zum Arzt gehen, wenn einem doch nichts weh tut?

 

Leider beginnen viele Krankheiten - wie Bluthochdruck, Diabetes oder Darmkrebs - ohne irgendwelche Beschwerden.

 
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können Risiken frühzeitig entdeckt werden, so dass Beschwerden erst gar nicht auftreten müssen.

Fotolia-  ©Anne Katrin Figge
Fotolia- ©Anne Katrin Figge

In unserer Praxis bieten wir folgende Vorsorgeleistungen für Erwachsene an, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Check-up 35


Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahre alle 3 Jahre in 2 Terminen:

  • 1. Termin: Labor (Blutfette inkl. Cholesterin, Blutzucker, Urin)
  • 2. Termin: Befragung, Blutdruck, Untersuchung, Besprechung (mit Hautkrebsvorsorge & Krebsvorsorge Männer kombinierbar)

Haut


Hautkrebsfrüherkennung ab 35 Jahre alle 2 Jahre:

 

1 Termin mit Befragung, Untersuchung der gesamten Haut (mit Check-up kombiniert)

 

Männer


Krebsfrüherkennung bei Männern  (Prostata/Darm) ab 45 Jahre jährlich:

 

1 Termin mit Befragung, Untersuchung (mit Check-up kombinierbar),
zusätzlicher Stuhltest auf Blut ab 50 J.,
Aufklärung über Darmspiegelung ab 50 J.


Zusatzleistungen


Wenn Sie etwas mehr über Ihren Gesundheitszustand wissen möchten oder gezielt etwas für den Erhalt Ihrer Gesundheit tun wollen, dann können Sie die gesetzlich beschränkten Vorsorgen mit zusätzlichen Leistungen nach Ihren Wünschen vervollständigen und erweitern.

Hierzu können wir Ihnen beim Check-up oder zur Krebsvorsorge auf Wunsch zusätzliche Einzelleistungen (wie z. B. spezielle Laborwerte, EKG oder Ultraschall) anbieten, welche die Sicherheit und Aussagekraft Ihrer Vorsorgeuntersuchung deutlich erhöhen können.
Sollten Sie spezielle Wünsche haben, fragen Sie uns einfach. Dazu planen wir je nach Umfang einen zusätzlichen Termin ein.

 

Diese Zusatzleistungen sind Wunschleistungen (IGEL), sie werden also nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - selbst dann nicht, wenn ein auffälliger Befund erhoben wird. Sie erhalten wie ein Privatpatient eine Rechnung gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).