Krankschreibung


Stockfotos-MG / stock.adobe.com
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Anfrage einer Krankschreibung mittels Videotelefonie

Wenn Sie bei uns in der Praxis bekannt sind und eine banale Gesundheitsstörung haben, dürfen wir Ihnen nach einer persönlichen  Befunderhebung per Videotelefonie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für maximal 7 Kalendertage ausstellen.

 

Eine weitere  Verlängerung einer so erfolgten Erst-Krankschreibung erneut durch Telefon oder per Video ist nicht erlaubt. Zur Verlängerung einer Krankschreibung müssen Sie dann in der Praxis vorstellig werden.

 

Bitte beachten Sie: Eine Krankschreibung ist eine ärztliche Entscheidung. Es gibt keinen Anspruch auf eine bescheinigte Krankschreibung.